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Inhaltsverzeichnis
1 Zum Publizisten. .........................................................................................................................................3
2 Vorwort. .......................................................................................................................................................3
3 Was ist ein Girokonto?. .............................................................................................................................4
4 Seit wann gibt es das Girokonto?. ...........................................................................................................5
5 Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert ein Girokonto?. .......................................................................6
6 Welche Bedeutung hat der Girovertrag?. ................................................................................................8
7 Was versteht man unter Zahlungsverkehr?. ...........................................................................................9
8 Welche Gebühren und Zinsen fallen bei einem Girokonto an?. ...........................................................9
9 Was fällt unter die Nutzung des Girokontos? . .....................................................................................10
10 Wozu benötigt man Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse?. ...................................................11
11 Was ist eine Legitimationsprüfung?. ...................................................................................................12
12 Wann darf ein Girokonto gekündigt werden?. ....................................................................................13
13 Was passiert mit dem Girokonto bei einem Umzug?. ........................................................................13
14 Welche Vorteile und welche Nachteile haben kostenlose Girokonten?. ..........................................14
15 Worauf sollte man bei einem Girokonto achten?. ..............................................................................15
16 Lohnen sich Guthabenzinsen auf einem Girokonto?. .......................................................................16
17 Worin unterscheidet sich der Dispositionskredit von einem Überziehungskredit?. ......................16
18 Wozu benötigt man Kreditkarten?. ......................................................................................................17
19 Wie funktioniert eine Kreditkarte?. ......................................................................................................18
20 Welche Kosten fallen bei Kreditkarten an?. ........................................................................................19
21 Was sind Prepaid Kreditkarten?. ..........................................................................................................20
22 Wie funktioniert eine Prepaid Kreditkarte?. ........................................................................................20
23 Was sind Schecks/Cheques?. ..............................................................................................................21
24 Welche Scheckarten gibt es?. ..............................................................................................................21
25 Wie sicher ist der Orderscheck?. .........................................................................................................22
26 Wie funktioniert der Inhaberscheck?. ..................................................................................................22
27 Was ist ein Namensscheck?. ................................................................................................................22
28 Wie funktioniert der Barscheck?. .........................................................................................................22
29 Wie sicher ist ein Verrechnungsscheck?. ...........................................................................................23
30 Was ist ein Bankscheck?. .....................................................................................................................23
31 Wie funktionieren bestätigte Schecks und Bundesbank-Schecks?. ................................................23
32 Wozu benötigt man Reiseschecks (Travelers Cheques)?. ................................................................23
33 Wie funktioniert die Zahlung per Verrechnungsscheck?. .................................................................24
34 Wie eröffnet man ein Girokonto online? . ............................................................................................24
35 Epilog. .....................................................................................................................................................25
36 Rechtliche Hinweise. .............................................................................................................................26
36.1Haftungsausschluss........................................................................................................................26
36.1.1Inhalt des Textangebotes........................................................................................................26
36.1.2Verweise und Links..................................................................................................................26
36.2Urheber- und Kennzeichenrecht.....................................................................................................27
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1 Zum Publizisten
Das Internetportal www.kostenloses-giro-konto.com betreibt seit dem Jahr 2007 einen Girokonto-Vergleich, auf dem alle jenen Girokonto Anbieter miteinander verglichen werden, die ein kostenloses Girokonto anbieten, welches an keine Bedingungen wie Mindestgeldeingang oder ähnliches geknüpft ist. Das Portal sieht es als seine Aufgabe, möglichst umfassend über Girokonten berichten zu können, was auch die Intention war, einen Almanach zu diesem Thema zu verfassen.
2 Vorwort
Ein Girokonto ist eines der Dinge, die man im täglichen Leben regelmäßig braucht – so regelmäßig, dass man es kaum in Frage stellt. Warum also ein Girokonto Almanach – ein Nachschlagewerk rund um einen Gegenstand, der im Al tag so selbstverständlich ist, das er kaum der Rede wert ist? Was gibt es Wissenswertes rund um ein Bankkonto, das so außergewöhnlich ist, dass man es in einem Fachbuch erörtern muss? Die Wahrheit ist – es gibt eine Menge an interessanten Details, die man rund um die heutigen Bankgeschäfte wissen darf. Einige erleichtern das Leben, andere sparen Geld, wieder andere können sogar gefährlich sein, so dass man sie unbedingt wissen sollte.
Der Hintergrund dieser Details liegt in der enormen technischen Entwicklung der letzten Jahre begründet. Noch vor wenigen Jahren musste man für jede Art von Bankgeschäft einen Termin mit dem Berater der örtlichen Bankfiliale vereinbaren. Ob ein Sparbuch für den Nachwuchs eröffnet werden sollte, auf das Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel regelmäßig einzahlen konnten oder ob es um die Eröffnung des ersten Girokontos als Auszubildender ging, ob ein Bausparvertrag abgeschlossen werden sollte oder eine Lebensversicherung als Altersvorsorge – immer war der persönliche Kontakt zur Bank gefragt. Stand gar die Frage nach einem Kredit oder einem Darlehen im Raum, war die ganze Familie Tage vorher in heller Aufregung – ging es doch darum, Schulden zu machen, was gerne einen unangenehmen Anstrich hatte.
Was immer auf der Tagesordnung stand – man hat einen persönlichen Termin bei dem langjährigen Berater des Vertrauens vereinbart und nahm diesen in der besten Sonntagskleidung und mehr oder weniger aufgeregt dann auch wahr. Hatte man Glück und konnte den jeweiligen Wunsch schnell verdeutlichen und fand außerdem die Unterstützung der Bank, war die Welt in Ordnung. Nach einer langwierigen Feststellung al er persönlichen Daten, nach unzähligen Kopien und Anträgen konnten die jeweiligen Verträge in mehrfacher Ausführung angefertigt werden. Das dauerte meist mehrere Tage, so dass man ein oder zwei Wochen später noch einmal zu einem persönlichen Termin erscheinen musste – immer noch recht aufgeregt, denn dann stand die Vertragsunterschrift an. Endlich waren al e Formalitäten erledigt und man verließ glücklich und erleichtert die Bank – mit dem guten Gefühl, die
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perfekte Wahl eines soliden Produkts mit vorteilhaften Konditionen und günstigen Preisen getroffen zu haben. Schließlich handelte es sich um eine Empfehlung der eigenen Bank, die sicher weiß, was sie tut und nur das Beste für ihre Kunden möchte.
Diese Situation – so historisch sie heute anmuten mag – ist letztlich gerade zwei Jahrzehnte her, doch in den letzten Jahren hat auch im Bankwesen und in der Kommunikation zwischen den Kreditinstituten und den Bankkunden eine wesentliche Veränderung stattgefunden. Eine Veränderung, die vielfältigste Möglichkeiten eröffnet, bankinterne und externe Prozesse schnel er, effizienter, kostengünstiger und damit kundenfreundlicher zu gestalten – das Internet hat in der Bankenwelt Einzug gehalten.
Betrachtet man die heutige Bankenwelt mit ihren Geschäftsprozessen etwas näher, sind viele Aktivitäten auf den Kunden verlagert worden – in seinem eigenen Interesse kann er sich mit Hilfe des Online Bankings selbst um die Kontoführung kümmern und Überweisungen ausführen. Er kann Kontoauszüge im Internet ausstellen und Geld am Automaten holen.
Hinzu kommt die Welt der Kreditkarten, mit der man in al en Währungen ohne Bargeld bezahlen kann – was früher schlicht undenkbar war.
Doch genau diese Entwicklungen führten zu neuen und kostengünstigeren Varianten, die persönlichen Bankgeschäfte abzuwickeln – und machten vielfältigste Anpassungen der internen und externen Bankprozesse notwendig. Diese Möglichkeiten auszuloten und in verständlicher Form mit al en entstehenden Fragen aufzugreifen, ist das Ziel des Girokonto Almanachs. Er identifiziert neue Wege der Kontoführung, die schneller, flexibler und kostengünstiger für den Bankkunden sind – wenn man sie zielgerichtet einsetzt und zu nutzen weiß.
3 Was ist ein Girokonto?
Ein Girokonto ist ein Konto, das bei einem Kreditinstitut geführt wird und der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs dient. Auf einem Girokonto werden Zahlungen zu Gunsten und zu Lasten des Kontoinhabers gebucht. Diese Zahlungseingänge und Ausgänge können gleichermaßen bargeldlos sein wie sie bar durchgeführt werden können. Damit ist auch die Einzahlung von Bargeld auf ein Girokonto problemlos möglich, ebenso wie die Abhebung von Bargeld. Gleichzeitig werden im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs explizit Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge oder Kreditkartenzahlungen über das Girokonto durchgeführt. Auf ein vorhandenes Guthaben kann der Bankkunde zu jeder Zeit zugreifen.
Formal kann ein Girokonto nur im Guthaben geführt werden, in der Praxis al erdings gehen immer mehr Kreditinstitute dazu über, auch auf einem Girokonto einen Dispositions- und Überziehungskredit einzurichten. Für die Führung eines Girokontos bei der Bank werden üblicherweise Gebühren berechnet. Entscheidet man sich für eine Bank, die ein kostenloses Girokonto anbietet, entfal en diese Gebühren vollständig oder zumindest zu einem gewissen Teil.
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Ein Girokonto fällt demnach unter den Begriff des Bankkontos, der als Sammelbegriff für unterschiedliche Kontoarten steht, die ein Kunde bei einem Kreditinstitut führen kann. Es ist formal abzugrenzen von einem Kontokorrentkonto, das ebenfalls ein Bankkonto ist, und traditionell der Verrechnung von Leistungen zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner mit ihren gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten dient. Aus der Verrechnung ergibt sich ein Saldo, der die Basis für die Berechnung der Zinsen darstellt. Ein Kontokorrentkonto kann also – anders als das Girokonto – auch im Sol geführt werden.
Unter dem Begriff des Bankkontos werden neben dem Girokonto und dem Kontokorrentkonto noch weitere Kontenarten zusammengefasst. So ist ein Sparkonto oder ein Sparbuch auch heute noch eine Anlagemöglichkeit für kleinere Beträge, die kurzfristig mit einer geringen Verzinsung angelegt werden sollen. Ein Tagesgeldkonto kann ebenso als kurz- bis mittelfristige Anlagevariante eingesetzt werden, bietet aber eine etwas höhere Verzinsung bei täglicher Verfügbarkeit des Geldes. Ein Festgeldkonto dagegen gewährt eine noch höhere Rendite, dafür ist der angelegte Betrag über einen Zeitraum von 12 oder mehr Monaten nicht zugänglich. Ein Kreditkonto dagegen kann eingerichtet werden, um ausschließlich die Zahlung von Krediten darüber abzuwickeln.
4 Seit wann gibt es das Girokonto?
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass heute kaum noch nachzuvollziehen ist, wann die ersten Konten entstanden sind. Allerdings geht der bargeldlose Zahlungsverkehr mindestens auf das 11. Jahrhundert zurück, als die ersten Gutschriften und Lastschriften nachweislich von einem Konto auf ein anderes überwiesen wurden. Auch die Nutzung von Verrechnungskosten zum bargeldlosen Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern ist zu diesem Zeitpunkt gerichtlich belegt. Nach der Überlieferung allerdings musste ein Transfer damals mündlich angeordnet werden, was den Zahlungsverkehr regional und lokal stark einschränkte. Schriftliche Zahlungsanweisungen –
und damit einen bargeldlosen Zahlungsverkehr im großen und überregionalen Stil – gab es dann ab dem 14. Jahrhundert.
Der Vorläufer der heutigen Girokonten geht nach der Überlieferung auf das späte Mittelalter zurück und stammt aus Italien. Dort verwendeten die Kaufleute unter sich eine Form der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten über Konten, von Italien aus fand dieses frühe Girokonto seinen Weg ins restliche Europa. In Deutschland soll der Giroverkehr auf die Hamburger Bank zurückgehen, die im Jahr 1619 gegründet wurde.
Erst rund 200 Jahre später übernehmen weitere Kreditinstitute aus dem Großraum Hamburg den Giroverkehr, der dann aber noch den Hamburger Unternehmen vorbehalten bleibt. Zur Teilnahme am Giroverkehr forderte die Deutsche Reichsbank damals ein Mindestguthaben von 1.000 Mark, was den Zahlungsverkehr für den kleinen Bürger schlicht unmöglich machte.
Deshalb war das Giroverfahren anfänglich nur großen Unternehmen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten.
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Im Jahr 1875 wurde dann die Deutsche Reichspost gegründet, womit sich der Giroverkehr endgültig in ganz Deutschland anbahnte und sich auch als Zahlungsart für den „kleinen Mann“ mehr und mehr etablierte. Im Jahr 1876 schlägt die Deutsche Reichspost erstmals die Einführung von Postüberweisungen vor sowie den Scheckverkehr. Zunächst stößt diese Idee auf wenig Gegenliebe, befürchtet man doch in der Politik und in den entsprechenden Finanz-und Branchenkreisen, dass die Post den damals schon etablierten Sparkassen und anderen Kreditinstituten massive Konkurrenz machen könnte.
Erst im Mai 1908 wird der Postscheckverkehr in dieser Form vom Reichstag freigegeben, so dass zum 01. Januar 1909 13 Postscheckämter im ganzen Deutschen Reich ihren Betrieb aufnehmen können. Damit war der bargeldlosen Auszahlung von Löhnen und Gehältern der Weg gebahnt, und auch Mieten und ähnliche laufende Kosten wurden mehr und mehr in bargeldloser Form beglichen.
Doch erst in den 1960er Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, von ihren Arbeitern, Angestellten und Beamten die Einrichtung eines Bankkontos zu fordern, damit das Einkommen zukünftig bargeldlos ausgezahlt werden konnte. Der Siegeszug des Girokontos gipfelte schließlich im Jahr 1995, als der Zentrale Kreditausschuss eine Empfehlung aussprach, nach der jedem Bürger auf seinen Wunsch in ein Girokonto auf Guthabenbasis gewährt werden sol te. Das sogenannte Jedermann-Konto war geboren und ermöglicht die Eröffnung eines Bankkontos und die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr auch für Bürger mit eher schwacher Bonität, die bei einer Bank keinen Kredit erhalten.
Mit der Etablierung des Internets nahm die Entwicklung des Girokontos einen weiteren Aufschwung. Heute wird es zunehmend als Online Girokonto mit Internetzugriff geführt und ermöglicht die Kontoführung mit der Durchführung al er Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen ohne die Unterstützung der jeweiligen Bank. In Folge dieses Trends ist auch ein kostenloses Girokonto ohne Gebühren immer häufiger gefragt.
5 Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert ein Girokonto?
Juristisch betrachtet basiert ein Girokonto auf einem Kontokorrentkonto, das der Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten dient. Das Kontokorrentkonto ist im § 355 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Es ist ein Konto für den laufenden Zahlungsverkehr, bei dem täglich ein Saldo ermittelt wird, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht. Der Saldo ist die Basis für den Rechnungsabschluss, der üblicherweise zum Quartalsende ermittelt wird. Gleichzeitig ist er die Grundlage für die Berechnung der Zinsen, die als Habenzinsen dem Kontoinhaber zustehen, als Sol zinsen von dem Kontoinhaber zu zahlen sind. Neben den Zinsen enthält der Rechnungsabschluss auch die laufenden Kontogebühren.
Handelt es sich um ein kostenloses Girokonto, wird auf diese Gebühren ganz oder teilweise verzichtet.
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Nach der juristischen Definition des § 355 HGB muss mindestens eine der beiden Parteien ein Kaufmann sein, der nach § 1 Abs. 1 HGB ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Kreditinstitut, das einem Bankkunden ein Girokonto zur Verfügung stellt, erfüllt regelmäßig diese Kaufmannseigenschaft nach § 1 Abs. HGB.
Allerdings ist die weitere Regelung der rechtlichen Grundlagen zum Girokonto im HGB nur sehr lückenhaft. Sie wurde deshalb im Lauf der Jahre um weitere Rechtsvorschriften und mit Hilfe der laufenden Rechtsprechung ergänzt.
Weiterführende Regelungen finden sich beispielsweise in den § 676f und 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie klassifizieren das Girokonto als einen zentralen Bestandteil des Girovertrags.
Auch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie ergänzt die Vorschriften des HGB und greift seit Oktober 2009. Sie dient der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa und schlägt sich vor allem in den § 675c und 676c des BGB nieder sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Danach darf ein Kreditinstitut bei der Ausführung einer Buchung ausschließlich auf die Kontonummer und die Bankleitzahl oder die IBAN und die BIC abstellen, die im internationalen Zahlungsverkehr verwendet werden. Der Name des Überweisungsempfängers oder des Schuldners muss nicht mehr abgeglichen werden. Damit fäl t auf den Ausstel er der Überweisung die Verantwortung, al e Daten sauber zu prüfen um nicht versehentlich falsche Angaben zu machen, denn eine Überprüfung durch das ausführende Kreditinstitut erfolgt nicht mehr.
Im Rahmen der damaligen neuen gesetzlichen Regelungen wurden außerdem zahlreiche Haftungs- und Beweisfragen neu geregelt und eine Reihe von neuen Begriffen eingeführt. So unterliegt die Bank nun umfangreichen Dokumentationspflichten, bevor sie ein Konto verändert oder neu eröffnet. Auch sind lange Kündigungsfristen zu Lasten des Verbrauchers aus § 675h BGB nicht mehr erlaubt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Regelung des § 676f BGB. In Deutschland besteht die landläufige Meinung, dass eine Sparkasse einem Kontrahierungszwang unterliegt und für einen Kontoinhaber ein Konto eröffnen muss. Aus § 676f BGB ergibt sich, dass dies nicht der Fall ist.
Die gesetzlichen Regelungen wurden in den Al gemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute weiter konkretisiert, die ebenfal s im Zuge der Änderungen des Zahlungsdiensterechts zu Ende Oktober 2009 von den Banken angepasst wurden.
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6 Welche Bedeutung hat der Girovertrag?
Die Eröffnung eines Girokontos ist unmittelbar mit dem Abschluss eines Girovertrags verbunden. Er ist ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Unterform des Zahlungsdienstevertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wiederum nicht nur den Girovertrag, sondern al e weiteren Geschäftsbedingungen der Bank und auch die Kosten für die Kontoführung. So sind auch die Bedingungen und mögliche Auflagen für ein kostenloses Girokonto in den Al gemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Der Girovertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Kreditinstitut und dem Kontoinhaber, beide Parteien gehen damit bestimmte Pflichten ein und erhalten im Gegenzug bestimmte Rechte aus dem Vertrag. So verpflichtet sich die Bank, für den Kunden ein Girokonto einzurichten und den bargeldlosen Zahlungsverkehr über dieses Konto abzuwickeln. Dazu gehören Gutschriften ebenso wie Lastschriften. Es obliegt dem Kreditinstitut, die Kontoführung mit allen Gutschriften und Lastschriften durch entsprechende Buchungen nachzuweisen.
Der Girovertrag basiert auf dem seit Ende Oktober 2009 geltenden Zahlungsdiensterechts, das im Zug der EU-Zahlungsdiensterichtlinie zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs eingeführt wurde.
Während die Bank die eine Vertragspartei des Girovertrags ist, unterscheidet man auf der anderen Seite den Kontoinhaber und den Verfügungsberechtigten. Der Kontoinhaber ist der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Girovertrags, er ist der Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts. Der Verfügungsberechtigte dagegen kann vom Kontoinhaber ernannt werden und eine Bankvol macht erhalten. In diesem Fall darf er Handlungen und Geschäfte im Namen und für Rechnung des Kontoinhabers durchführen, die mit dem Konto zusammenhängen. Er darf über bestehende Bankguthaben verfügen und eingeräumte Kredite beanspruchen, und er darf das Konto im zugesagten Rahmen überziehen. Jede Willenserklärung, die der Bevollmächtigte im Namen des Kontoinhabers durchführt, wirkt damit für oder gegen den Kontoinhaber.
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7 Was versteht man unter Zahlungsverkehr?
Unter dem Begriff Zahlungsverkehr versteht man die Ausführung der eigentlichen Zahlungsvorgänge. Sie sind eine Hauptpflicht des Kreditinstituts aus dem Girovertrag und im
§ 675 Abs. 1 BGB geregelt. Als Zahlungsvorgang bezeichnet man jede Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags. Zahlungsvorgänge erfassen al e Zahlungsverfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr und decken damit Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen gleichermaßen ab.
Unter bestimmten Umständen kann ein Kreditinstitut die Ausführung eines Zahlungsvorgangs ablehnen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Girokonto nicht die notwendige Deckung aufweist. Das kann der Fal sein, wenn das Guthaben auf dem Girokonto oder die eingeräumte Kreditlinie zur Ausführung der Überweisung nicht ausreicht und die Bank eine weitere Überziehung des Dispositionsrahmens nicht erlaubt. Führt sie die Überweisung allerdings aus, dann muss dies innerhalb bestimmter gesetzlich geregelter Fristen erfolgen.
Für die Durchführung des Zahlungsverkehrs fallen üblicherweise Gebühren in Form von Transaktionskosten an. Handelt es sich al erdings um ein kostenloses Girokonto, kann die Bank auf die Erhebung solcher Transaktionskosten ganz oder teilweise verzichten.
8 Welche Gebühren und Zinsen fallen bei einem Girokonto an?
Zum einen verlangt eine Bank üblicherweise Kontoführungsgebühren für die Verwaltung des Kontos. Zum anderen können für Überweisungen, Lastschriften und jede Form der Geldbewegung Tran